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Abfallwirtschafts-Zweckverband
Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)

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36251 Bad Hersfeld
Telefon: (0 66 21) 92 37 - 0
Telefax: (0 66 21) 92 37 - 37
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Bauschutt und Erdaushub

Bauschutt und Erdaushub dürfen nicht ohne weiteres in der Landschaft zur Auffüllung, zum Uferbau genutzt oder wild abgelagert werden! Im Kreisgebiet stehen Bauschutt- und Erdaushubzwischenläger zur Verfügung, auf denen Sie Ihren Boden bzw. Bauschutt ablagern dürfen.

Unbelasteter Erdaushub oder Bauschutt können auf der Abfallentsorgungsanlage "Am Mittelrück" zu marktüblichen Konditionen der Verwertung zugeführt werden. Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Nutzungsmöglichkeit als Einbau- oder Abdeckmaterial auf dem Entsorgungszentrum Hersfeld-Rotenburg. Nähere Auskünfte erhalten Sie vom AZV-Deponieleiter Herr Kümmel (Tel: 06621-926922).

Bauschutt und Erdaushub kann ebenfalls kostenpflichtig bei der Fa. NAREBA, Bad Hersfeld (Tel. 06621-12551) einer Verwertung zugeführt werden.

Erdaushub

Natürlich gewachsenes oder bereits verwendetes, nicht verunreinigtes Material, das im Tiefbau anfällt und aus Böden (Mutterboden) und Gesteinen besteht. Unbelasteter Erdaushub sollte bei Baumaßnahmen wieder eingesetzt werden! Dieses Material wird auf dem Entsorgunszentrum Hersfeld-Rotenburg nicht entsorgt! Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Straßenaufbruch

Stoffe, die bei Arbeiten an befestigten Straßen, Wegen und Flächen anfallen und aus mineralischen, bitumen- oder zementgebundenen Asphalt oder Beton bestehen und nicht mit umweltschädlichen Stoffen hergestellt sind. Unbelasteter Straßenaufbruch sollte nach entsprechender Aufarbeitung vorrangig bei Straßenbaumaßnahmen wieder eingesetzt oder Wiederaufbereitungsanlagen zugeführt werden.

Bauschutt

Hierunter fallen mineralische Stoffe, die beim Abriss von nicht belasteten Bauwerken anfallen und überwiegend aus Steinbaustoffen, Mörtel und Betonbruch bestehen. Diese Materialien sind im Normalfall nur geringfügig mit Stoffen durchsetzt, die ehemals feste Bestandteile des Gebäudes waren. Nach der Praxiserfahrung ist unbelasteter Bauschutt nur durch eine Vorsortierung zu erreichen. Unbelasteter Bauschutt ist vorrangig der Wiederverwertung zuzuführen.

Von der Verwertung ausgeschlossen sind grundsätzlich Asbestabfälle 
Diese Abfälle können aber nach bestimmten Verpackungs- und Entsorgungskriterien auf dem Entsorgungszentrum Hersfeld-Rotenburg entsorgt werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim AZV unter 06621-92 37 15.

Baustellenabfälle

Nicht mit Bauschutt zu verwechseln sind Baustellenabfälle.
Baustellenabfälle sind nichtmineralische Materialien, Baustoffe, Bauzubehör oder Verpackungsreste, wie z.B. Plastikplanen und Isolierstoffe, die beim Umbau, Neubau oder Abriss von Bauwerken anfallen. Im Sinne einer ressourcenschonenden Wirtschaftsweise sind diese Reststoffe nach Abtrennung der Wertstoffe (Kunststoffe, Plastikfolien, Holz, Kartonagen) und möglichen Sonderabfällen (flüssige Farb-, Schutzanstrich- und Klebereste) zu entsorgen.

Falls Bodenaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt mit Verunreinigungen (z.B. Öle, Benzin, etc.) belastet sind, können diese Stoffe erst nach einer vorliegenden chemischen Analyse entsorgt werden.

Hinweis:
Brandabfälle dürfen erst nach Genehmigung des AZV auf dem Entsorgungszentrum entsorgt werden.