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Das Schadstoffmobil ist von 25. Mai bis 29. Juni für Sie unterwegs.

 

Abfallwirtschafts-Zweckverband
Kleine Industriestraße 6
36251 Bad Hersfeld
Telefon: (0 66 21) 92 37 - 0
Telefax: (0 66 21) 92 37 - 37
e-Mail: info@azv-hef-rof.de

Der Gelbe Sack

Verpackungen, die den Grünen Punkt enthalten, können im Gelben Sack gesammelt und einmal im Monat im Rahmen der Wertstoffsammlung abgeholt werden. Bei diesen Produkten handelt es sich um Verkaufsverpackungen, die einer Wiederverwertung zugeführt werden sollen. Der Grüne Punkt auf der Verpackung bedeutet, dass die Sammlung und Verwertung dieser Verpackung bereits finanziert ist. Er bedeutet nicht, dass dieses Produkt besonders umweltfreundlich ist, sondern ist lediglich ein Lizenzzeichen, das der Hersteller bei DSD erwerben kann.

Der Verbraucher hat mit dem Kauf dieses Produktes die Sortierung und Verwertung bereits bezahlt.

Beachten Sie:

Falls Sie diese Verpackungen mit dem Grünen Punkt mit dem Restmüll entsorgen, werden Sie unnötig zur Kasse gebeten!

Es gibt Verpackungen, die keinen Grünen Punkt haben, dennoch als Wertstoff mit dem Gelben Sack der Verwertung zugeführt werden können. Diese Verpackungen können Sie somit ebenfalls bei der Wertstoffsammlung abgeben.

In vielen Geschäften können Sie bereits die Umverpackungen ( z. B. Verpackungen von Zahncreme) beim Verlassen des Geschäftes in einen besonderen Behälter werfen.

Tipp für das Gewerbe: Falls Sie als Gewerbetreibender z.B. eine Kantine besitzen, können Sie Verpackungsabfälle zur Verwertung ebenfalls ohne Zusatzkosten einsammeln lassen. Sie reduzieren dadurch weiter Ihren Restmüll und sparen somit Kosten.

Ob nun Wertstoff oder nicht - vergessen Sie nicht: Verpackungen vermeiden geht vor verwerten!

Mehr Information über die DSD und deren Verwertungswege erhalten Sie auch von der Fa. Krätz in Fulda. Die Fa. Krätz ist seit dem dem 01.01.2005 Vertragspartner von DSD für den gesamten Landkreis Hersfeld-Rotenburg und telefonisch unter 0661-8686250 zu erreichen. Des weiteren gibt es unter der DSD-Hotline 0180 1373 2255 ebenfalls Auskünfte über die Entsorgung der "Gelben Säcke".

In den Gelben Sack gehören:

Richtig

Verpackungen aus Kunststoff:

  • Folien: z.B. Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien
  • Kunststoffflaschen: z.B. von Spül-, Wasch-, und Körperpflegemittelprodukte
  • Schaumstoffe: z.B. Obst- und Gemüseschalen und andere geschäumte Verpackungen, Styropor

Verpackungen aus Metalle:

  • Verpackungen aus Metalle, Konservendosen, Getränkedosen, Aluminium, vollkommen entleerte Spraydosen mit dem Grünen Punkt

Verpackungen aus Verbundstoff:

Saft- und Milchkartons, Vakuumverpackungen, Kaffeeverpackungen


Nicht in den Gelben Sack gehören:

Falsch

Restmüll:

  • (z.B. Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Zahnbürsten, Spielzeug, Katzenstreu, Kehricht, Haushaltsschwämme, Kassetten, Schallplatten, etc.) Diese Stoffe gehören in die Restmülltonne!

Glas, Papier, Pappe:

  • Für diese Materialien gibt es gesonderte Erfassungssysteme!

Verpackungen mit schadstoffhaltigen Inhalten:

  • Diese Stoffe als Sondermüll zum Schadstoffsammelmobil bringen.

Schaumstoffe

Textilien:

Kleidungsstücke einschl. Schuhe gehören in die Altkleidersammlung oder werden karitativen Zwecken zugeführt.

 


Öko-Tipp

Die gelben Wertstoffsäcke werden einmal im Monat zusammen vor Ihrer Haustür abgeholt. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte Ihrem Müllkalender.

Was geschieht mit den "Gelben Säcken"?

Alle Gelben Säcke werden zu einer Sortieranlage gebracht Diese modernen Anlagen trennen den Inhalt der Säcke nach Ihren Fraktionen, z.B. Kunststoffhohlkörper und -folien, Aluminium, Weißblech, Verbundstoffe. Diese getrennten Stoffe werden danach zu den jeweiligen Verwerten transportiert, die diese Stoffe u.a. zu neuen Produkten weiterverarbeiten. Nach Angaben des Dualen System Deutschland GmbH bestehen für diese Wertstoffe Verwertungsgarantien.

Leider beinhalten die Gelben Säcke oftmals nicht verwertbare Stoffe wie Rest- oder Sondermüll. Einige Bürger nutzen diese Säcke zur regelrechten Müllentsorgung. Die Sortierung wird dadurch zu einer großen Belastung für das Personal. Nur reine Verpackungsmaterialien dürfen in die gelben Säcke gefüllt werden.

Alle nicht verwertbaren Stoffe werden als Sortierreste entsprechenden Entsorgungsanlagen zugeführt. Der Mengenanteil an Sortierresten beträgt ca. 20%.

Beachten Sie:

Die Getrenntsammelsysteme sind keine Restmüllbehälter. Sparen JA, illegal entsorgen NEIN!