Sie befinden sich hier: Startseite (Home) > Abfall-Informationen > Sperrmüll/Elektrogeräte > Elektroaltgeräte
Das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG)
Am 18. Februar 2005 wurde das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) beschlossen, das die Verbraucher und die Hersteller von Elektrogeräten stärker in die Verantwortung nimmt. Das Gesetz ist am 24. März 2006 in Kraft getreten.
Verbraucher dürfen ab dem 24. März 2006 Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht in den Restmüll werfen, sondern sind nun gesetzlich verpflichtet, diese bei der entsorgungspflichtigen Körperschaft getrennt abzugeben oder abholen zu lassen.
Diese getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten bewirkt einen hohen Nutzen für die Umwelt: Sie helfen mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können.
Altgeräte sind wertvolle Ressourcen
Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.
1. Wiederverwendung von Altgeräten
Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer kürzer. So werden häufig Geräte ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Geben Sie diese zur Wiederverwendung weiter - an Freunde, an entsprechende Händler, an Initiativen in Ihrer Kommune oder an wohltätige Einrichtungen. Wenden Sie sich vor allem bei funktionsfähigen IT-Geräten, Unterhaltungselektronik und großen Haushaltsgeräten an unser Recyclingkaufhaus in Rotenburg a.d. Fulda, VIA`s Möbelpalette oder die Jugendwerkstatt . Unsere Abfallberatung gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
2. Verwertung von Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt vor, dass pro Einwohner und Jahr mindestens 4 kg Elektro-Altgeräte getrennt gesammelt werden sollen. Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent stofflich verwertet bzw. recycelt werden.
Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!
Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden. Zudem haben Elektrogeräte eine relativ lange Lebensdauer, so dass die derzeit zurückkommenden Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten.
Zwei Beispiele einer Nutzung der getrennten Erfassung:
- Leuchtstoffröhren benötigen nur wenig Energie und sind sehr langlebig. Sie enthalten jedoch Quecksilber. Deshalb müssen die Altröhren getrennt von anderen Abfällen und unbeschädigt erfasst werden. Auf diese Weise wird vermieden, dass Quecksilberdämpfe in die Umwelt entweichen. Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung kann das Quecksilber kontrolliert entfernt und das Altröhrenglas verwertet werden.
-
90 Prozent der heute anfallenden Altkühlschränke enthalten Stoffe, die die Ozonschicht schädigen. Infolgedessen müssen Kühlgeräte in speziellen Anlagen behandelt werden. Bei der Verwertung von Kühlschränken werden die problematischen Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) abgesaugt und sicher entsorgt. Metalle und Kunststoffe werden recycelt. FCKW-freie Dämmstoffe können z. B. als Ölbindemittel wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden.
Ab dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit dieser „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet:

Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Restmüll entsorgt werden darf sondern bei den Sammelstellen oder über die entsprechenden Rücknahmesysteme abzugeben ist.

