14.02.2023
Gemeinsame AZV- und MZV-Pressemitteilung vom 14.02.23:
Bereits Ende letzten Jahres haben die Verbandsversammlungen von AZV und MZV die Anpassung ihrer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) beschlossen, in der u.a. die gegenseitigen Abrechnungsmodalitäten geregelt sind. Die neue ÖRV wurde nun am 31.01.2023 wechselseitig übergeben. Die ursprünglich geltende ÖRV musste geändert werden, da sie nicht mehr dem aktuellen Stand entsprach. Redaktionelle Änderungen und die Streichung überholter Paragraphen wurden vorgenommen.
Eine wesentliche Änderung ist die Aufteilung der bislang gebildeten Rückstellung für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie. Diese Aufgabe war nach der alten ÖRV noch zu erfüllen. Während die Deponie alt sich in Stilllegung befindet, soll die Deponie aktiv durch die derzeit in Planung befindliche Deponieerweiterung noch 25 Jahre zur Ablagerung inerter (nicht organischer) Abfälle betrieben werden.
Da aber die Bürger über Gebühren den weit überwiegenden Teil der Rückstellungen aufgebracht haben, wäre eine 50/50 Aufteilung nicht gerecht gewesen. Auf Initiative des MZV sollte deshalb hier eine Anpassung vorgenommen werden. Im Zuge der Gespräche einigte man sich auf Vorschlag des AZV darauf, die eingelagerten Mengen als Grundlage zu nehmen. So werden 72 % der bislang gebildeten Rückstellungen der Deponie alt zugewiesen und 28% der Deponie aktiv.
Beide Verbände hoffen, dass dies ausreicht für die zeitnah zu errichtende Oberflächenabdichtung der Deponie alt und die Nachsorge, denn falls nicht, müssten die Mitgliedskommunen später Finanzmittel nachsteuern. Die Deponie aktiv/neu kann die notwendigen Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge im Laufe des Deponiebetriebs erwirtschaften.
Weiterhin wurde dem MZV gestattet, neben Bioabfall und Altpapier auch Rest- und Sperrmüll auf eigenem Betriebsgelände in Bebra umzuschlagen. Damit entfallen nicht nur Personalkosten für den Transport zum Entsorgungszentrum in Ludwigsau, sondern aus ökologischer Sicht ist auch der verringerte Schadstoffausstoß beachtlich. ,,Zudem werden auch die vorhandenen logistischen und personellen Kapazitäten auf dem Betriebsgelände des MZV noch besser genutzt", so der MZV-Vorstandsvorsitzende Hartmut Grünewald.
Nach gleichlautender Einschätzung der beiden Vorstandsvorsitzenden, Dipl.-Ing. Werner David (AZV) und Hartmut Grünewald (MZV), gewährleistet die Anpassung der ÖRV auch künftig eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen den beiden Müllverbänden.
,,Die angepasste ÖRV ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Vertrauensbildung mit dem Fernziel einer Fusion beider Verbände," so Werner David.
Beide Vorsitzende zeigten sich erfreut darüber, dass nach jahrelangen Streitigkeiten bis hin zu Klageverfahren seit Abschluss der ÖRV im Sommer 2020 gemeinsam nach vorne geschaut und auf Augenhöhe zusammengearbeitet wird, um die Synergieeffekte beider Standorte optimal für Sammlung, Transport und Entsorgung der kreisweit anfallenden Abfälle zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises zu nutzen.
Auf dem Bild v.l.n.r.:
Jörg Goßmann, AZV-Geschäftsführer
Bürgermeister Stefan Knoche, stellv. MZV-Vorstandsvorsitzender
Hartmut Grünewald, MZV-Vorstandsvorsitzenderr
Dipl.-Ing. Werner David, AZV-Vorstandsvorsitzender
Andreas Rey, stellv. AZV-Vorstandsvorsitzender
Andreas Tamme, MZV-Geschäftsführer