Altkleidersammlung
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sieht ab dem 01.01.2025 eine Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien vor. Sie wird eingeführt, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können.
Im AZV-Gebiet gibt es bereits ein bestehendes Erfassungs-System von Alttextilien durch öffentlich-rechtliche, gemeinnützige und private Organisationen. Diese Sammelsysteme sind schon lange etabliert, haben sich über Jahre bewährt und werden von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert und angenommen.
Worauf ist bei der Getrenntsammlung zu achten?
Damit die Getrenntsammlung und Annahme der Alttextilien angesichts eines einbrechenden Marktes weiterhin erfolgreich umgesetzt werden können, ist es besonders wichtig, auf Qualität und sorgfältige Trennung der Alttextilien zu achten.
Aus diesem Grund sind stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Alttextilien weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen.
Wo können Alttextilien abgegeben werden?
Was ändert sich für unsere Kundinnen und Kunden?
Für unsere Kundinnen und Kunden ändert sich durch die Getrenntsammlungspflicht an der bisherigen Vorgehensweise der Altkleiderentsorgung zunächst nichts: Nur saubere und nutzbare Alttextilien sollen wie bisher auch einer Wiederwendung zugeführt und verschmutzte, zerstörte Textilien über den Restmüll entsorgt werden!
Unsere Abfallberatung hilft Ihnen gerne weiter:
Wenden Sie sich für weitere Auskünfte zur Altkleiderentsorgung gerne an unsere Abfallberatung unter E-Mail: abfallberatung@azv-hef-rof.de oder Tel. 06621-92 37-35.