Aktuelle Hinweise zu festgefrorenen Tonnen

Der Abfallwirtschafts-Zweckverband (AZV) weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen kalten Witterung der Inhalt von Abfalltonnen festfrieren kann. In diesen Fällen können nicht oder nur teilweise entleerte Restmüll- und Biotonnen nicht nachgeleert werden. Auch ist eine komplette oder teilweise Gebührenerstattung nach erfolgtem Leerungsvorgang leider nicht möglich.

Alle Abfall-Behältnisse werden dreimal kräftig am Müllfahrzeug angeschlagen, so dass i.d.R. auch bei hohen Minusgraden eine Entleerung erfolgt.

Vermeiden von losen feuchten Abfällen in der Restmülltonne kann die Gefahr eines Festfrierens mindern. Das Entsorgen der Haushaltsabfälle über der Restmülltonne in zugebundenen Müllbeutel und die Verwendung von Papiertüten für feuchte Bioabfälle kann ein leichteres Entleeren bei strengem Frost ermöglichen.

Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden um Kenntnisnahme und Verständnis.