Die neue Bioabfallverordnung
Was ändert sich?
Am 1. Mai 2025 ist die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft getreteten. Ziel der Neuerung ist u.a., den Eintrag von Fremdstoffen – insbesondere von Kunststoffen – in die Böden zu minimieren. Um solche Störstoffe von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen herauszuhalten, gelten seit dem 1. Mai gemäß neuer BioAbfV strengere Grenzwerte bei der Bioabfallsammlung: So darf der Gewichtsprozentanteil von Kunststoff am Bioabfall nicht mehr als 1 % betragen. Der Gewichtsprozentanteil aller Fremdstoffe (Kunststoffe und andere Störstoffe) am Bioabfall darf 3 % nicht überschreiten.
Was bedeutet das für unsere Kundinnen und Kunden?
Mit der Neuerung zum 1. Mai 2025 ändert sich für unsere Kundinnen und Kunden grundsätzlich nichts.
Gemäß AZV-Satzung ist bei Verstößen gegen die Anforderungen an die Überlassung der Abfälle der AZV bzw. der beauftragte Dritte bereits jetzt berechtigt, die Einsammlung der Bioabfälle bei Fehlbefüllung zu verweigern (§ 18 Abs.10 AZV-Abfallsatzung). Daran ändert auch die neue BioAbfV nichts.
Bußgelder für falsch befüllte Biotonnen drohen Kundinnen und Kunden nach dem 1. Mai nicht.
Wie wird Bioabfall am besten getrennt?
Bioabfall gehört nicht in die Restabfalltonne, sondern in die Biotonne.
Eine Steigerung der Bioabfallmenge entlastetet nicht nur die Restabfalltonne und damit den eigenen Geldbeutel, sondern schont auch die Umwelt und das Klima. Denn aus dem Bioabfall wird wertvoller Kompost erzeugt, der dem heimischen Garten und somit dem natürlichen Recycling-Kreislauf wieder zugeführt werden kann.
Beim Trennen ist auch auf eine möglichst hohe Qualität des Bioabfalls zu achten. Hierbei ist besonders wichtig: Plastik darf nicht in die Biotonne. Das gilt übrigens sowohl für herkömmliche Kunststoffe, als auch für sog. Biotüten aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Mais).
Diese Bioplastiktüten werden in der Kompostierungsanlage als sog. Störstoffe aussortiert, weil die Technik sie nicht von konventionellen Plastiktüten unterscheiden kann. Falls Bioplastiktüten dennoch in den Verrottungsprozess des Komposthaufens gelangt, zersetzen sie sich dort nicht ausreichend und verbleiben letztendlich im fertigen Kompost.
Der AZV empfiehlt seinen Kundinnen und Kunden - wie bisher auch - biologisch abbaubare Papierbeutel für die Entsorgung von Bioabfall zu nutzen.
Was gehört in die Biotonne?
Neben Essensresten (auch gekochte) gehören alte Lebensmittel (ohne Verpackungen), Obst- und Gemüsereste, Schalen, Kaffeesatz/-filter, Teebeutel und Eierschalen, Grün- und Strauchschnitt sowie Blumen und Laub in die Biotonne.
Was darf nicht in die Biotonne?
Kunststoffe, Verpackungen, Folien, Plastiktüten (auch keine Bioplastiktüten), Metalle, Windeln, Staubsaugerbeutel, Katzen- und Kleintierstreu u.a. gehören nicht in die Biotonne.
Nähere Auskünfte erhalten Sie auch bei unserer Abfallberatung unter Tel. 06621-92 37 35 oder E-Mail: abfallberatung@azv-hef-rof.de