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Bauschutt und Erdaushub

Bauschutt und Erdaushub dürfen nicht ohne weiteres in der Landschaft zur Auffüllung, zum Uferbau genutzt oder wild abgelagert werden!

Verwertung

Unbelasteter Erdaushub oder Bauschutt können im Entsorgungszentrum Hersfeld-Rotenburg der Verwertung zugeführt werden. Um eine Bewertung vornehmen zu können, ob das Material für eine Verwertung geeignet ist, sind vom Abfallerzeuger entsprechende Angaben in die entsprechenden Formblätter einzutragen. Sie können das für sie geeignete Formular hier herunterladen:



Beseitigung

Bodenaushub und Bauschutt kann grundsätzlich auf der Deponie zur Beseitigung angenommen werden. Bei größeren Anlieferungsmengen ist eine grundlegende Charakterisierung des Materials nach der Deponieverordnung gesetzlich vorgeschrieben. In diesen Fällen kontaktieren Sie bitte vorab unsere Deponieleitung.

Hier können Sie bei Bedarf das entsprechende Formular herunterladen:


Erdaushub

Natürlich gewachsenes oder bereits verwendetes, nicht verunreinigtes Material, das im Tiefbau anfällt und aus Böden (Mutterboden) und Gesteinen besteht. Unbelasteter Erdaushub sollte bei Baumaßnahmen wieder eingesetzt werden.


Straßenaufbruch

Stoffe, die bei Arbeiten an befestigten Straßen, Wegen und Flächen anfallen und aus mineralischen, bitumen- oder zementgebundenen Asphalt oder Beton bestehen und nicht mit umweltschädlichen Stoffen hergestellt sind. Unbelasteter Straßenaufbruch sollte nach entsprechender Aufarbeitung vorrangig bei Straßenbaumaßnahmen wieder eingesetzt oder Wiederaufbereitungsanlagen zugeführt werden.


Bauschutt

Hierunter fallen mineralische Stoffe, die beim Abriss von nicht belasteten Bauwerken anfallen und überwiegend aus Steinbaustoffen, Mörtel und Betonbruch bestehen. Diese Materialien sind im Normalfall nur geringfügig mit Stoffen durchsetzt, die ehemals feste Bestandteile des Gebäudes waren. Nach der Praxiserfahrung ist unbelasteter Bauschutt nur durch eine Vorsortierung zu erreichen. Unbelasteter Bauschutt ist vorrangig der Wiederverwertung zuzuführen.

Von der Verwertung ausgeschlossen sind grundsätzlich Asbestabfälle 
Diese Abfälle können aber nach bestimmten Verpackungs- und Entsorgungskriterien auf dem Entsorgungszentrum Hersfeld-Rotenburg entsorgt werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim AZV unter 06621-92 37 15.


Baustellenabfälle

Nicht mit Bauschutt zu verwechseln sind Baustellenabfälle. 

Baustellenabfälle sind mineralische und nichtmineralische Materialien, Baustoffe, Bauzubehör oder Verpackungsreste, wie z.B. Plastikplanen und Isolierstoffe, die beim Umbau, Neubau oder Abriss von Bauwerken anfallen. Im Sinne einer ressourcenschonenden Wirtschaftsweise sind diese Reststoffe nach Abtrennung der Wertstoffe (Kunststoffe, Plastikfolien, Holz, Kartonagen) und möglichen Sonderabfällen (flüssige Farb-, Schutzanstrich- und Klebereste) zu entsorgen.

Bausstellenabfälle werden im Entsorgungszentrum angenommen und anschließend einer weiteren externen Behandlungsanlage zugeführt.

Hinweis:

Brandabfälle dürfen erst nach Genehmigung des AZV auf dem Entsorgungszentrum entsorgt werden.


  • Erdaushub (z.B. Mutterboden) ist kein Abfall und sollte wiederverwendet werden.
  • Sie können viel Geld sparen, wenn Sie Baustellenabfälle an der Anfallstelle erfassen und der Wiederverwertung zuführen. Holz, das bei Abbrucharbeiten anfällt und getrennt erfasst wird, wird ebenfalls einer Verwertung zugeführt..
  • Metallhaltige Materialien sollten dem Schrotthändler übergeben werden.

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Abfallwirtschafts-Zweckverband
Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)

Kleine Industriestrasse 6
36251 Bad Hersfeld

(0 66 21) 92 37 - 0 (0 66 21) 92 37 - 37 info@azv-hef-rof.de


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Montag 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag   08:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr