Ab dem 1. Januar 2015 wurde im gesamten AZV-Gebiet die Biotonne als Pflichttonne eingeführt. Damit folgt der AZV den gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das eine Getrennthaltung und getrennte Sammlung von Bioabfällen spätestens ab dem 1.1.2015 vorschreibt.
Das bedeutet, dass jedes angeschlossene und bewohnte Grundstück in der Regel eine 120-Liter Biotonne zugewiesen bekommt. Ausnahmen gibt es auf Antrag nur für diejenigen Nutzer, die nachweislich ihre gesamten organischen Abfälle auf dem eigenen Grundstück selbst verwerten (Eigenkompostierung).
Für jedes angeschlossene Grundstück wird - sofern noch nicht vorhanden - eine 120-Liter Biotonne zugeteilt. Diese muss zur getrennten Erfassung von Bioabfällen genutzt werden - sofern der gesamte auf dem Grundstück anfallende organische Abfall nicht selbst verwertet (kompostiert) wird.
Selbstverständlich können Sie bei Bedarf zusätzliche Biotonnen bei uns bestellen. Es stehen die Größen 120-Liter und 240-Liter zur Verfügung.
Über diese Tonne können Sie u.a. die im Haus und Garten anfallenden Bio-Abfälle entsorgen:
Küchenabfälle
Grünabfälle
HInweis: Bitte keine Kunststoffbeutel oder Biobeutel aus Maisstärke benutzen. Diese können in der Kompostierungsanlage nicht verwertet werden.
Falls Sie größere Mengen Grünabfälle haben (z.B. Rasen-, Baum- und Heckenschnitt), können Sie diese Abfälle im Entsorgungszentrum Hersfeld-Rotenburg in Ludwigsau-Friedlos kostenpflichtig abgeben.
Kleine Industriestrasse 6
36251 Bad Hersfeld
(0 66 21) 92 37 - 0 (0 66 21) 92 37 - 37 info@azv-hef-rof.de
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