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Annahmebedingungen von Nachtspeicheröfen

Nachtspeicheröfen unterliegen der Annahme nach dem Elektrogesetz. Sie können kostenlos an der dafür vorgesehenen Annahmestelle abgegeben werden.

Da Nachtspeicheröfen jedoch die gesundheitsgefährdenden Stoffe Asbest, Chrom VI sowie PCB enthalten können, sind bei der Abgabe bestimmte Verpackungs- und Annahmekriterien einzuhalten:


Annahmevoraussetzungen

Entschließt sich ein Kunde zur Entsorgung von Nachtspeicheröfen, bietet es sich an einen geeigneten bzw. qualifizierten Elektrofachbetrieb mit dem Abklemmen der Nachtspeicheröfen zu beauftragen. Die Elektrofachbetriebe klemmen diese Öfen nicht nur fachgerecht ab, sondern verpacken sie in der Regel auch mit einer geeigneten Folie und stellen diese auf einer Palette zum weiteren Transport bzw. zur Abholung bereit (siehe Anliefer- und Verpackungsvorschriften).

Anlieferort für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist die Annahmestelle bei der Fa. Fehr-Knettenbrech IndustrieService GmbH & Co. KG, Am Ententeich 11, 36251 Bad Hersfeld. Die Annahme erfolgt grundsätzlich nur am Dienstag, Donnerstag und Samstag von 9.30 bis 12.30 Uhr.

Die Annahme ist nur von Privathaushalten aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg und gewerblichen Endnutzern in haushaltsüblichen Mengen möglich.

Bei der Anlieferung durch eine sachkundige Fachfirma im Auftrag des Abfallbesitzers ist eine schriftliche Erklärung des tatsächlichen Abfallerzeugers vorzulegen.

Beschädigte oder teilzerlegte Geräte werden auf Kosten des Anlieferers bei der Annahmestelle ordnungsgemäß verpackt.

Achtung: Öffnen und zerlegen Sie auf keinen Fall ihre Nachtspeicheröfen in der Wohnung! Eine Schadstofffreisetzung mit möglicherweise schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden wäre die Folge!


Anliefer- und Verpackungsvorschriften

Die Nachtspeicheröfen sind einzeln in reißfeste PE Folien mit einer Mindeststärke von 0,15 mm luftdicht zu verpacken (Big Bags sind weniger gut für die Verpackung von Nachtspeicheröfen geeignet). Die Folie ist an den Enden sowie an den Ecken zu verkleben. Die Anlieferung hat je Nachtspeicherofen auf einer Palette zu erfolgen.

Der Nachtspeicherofen ist vollständig verpackt auf der Palette mit geeigneten Bändern (z.B. Kunststoffumreifungsband, 16 mm) zu fixieren. Jeder Nachtspeicherofen ist mit mindestens zwei Bändern über die Querseite und mindestens einem Band über die Längsseite gegen Verrutschen zu sichern.

Die Anlieferungen sind jeweils zur Abstimmung der Entladung mindestens zwei Tage vorher bei der Fa. Fehr-Knettenbrech in Bad Hersfeld telefonisch anzukündigen (Tel. 0 66 21/96 90).

Darüber hinaus gelten die Regelungen der Abfallentsorgungssatzung sowie der TRGS 519.
 

Annahmeformular für Nachtspeicheröfen

Folgendes Formular zur Annahme der Nachtspeicheröfen können Sie ausdrucken und bereits vorab ausgefüllt zur Annahmestelle mitbringen:
Annahmeformular für Nachtspeicheröfen

 

Kosten

Die Kosten für Abklemmen, Verpacken, Bereitstellen und Transport zur Sammelstelle der Nachtspeicheröfen trägt der Kunde. Die reinen Entsorgungskosten werden dem Kunden hingegen nicht in Rechnung gestellt.


Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der AZV-Abfallberatung. Telefon: 06621-92 37 15

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Abfallwirtschafts-Zweckverband
Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)

Kleine Industriestrasse 6
36251 Bad Hersfeld

(0 66 21) 92 37 - 0 (0 66 21) 92 37 - 37 info@azv-hef-rof.de


Öffnungszeiten

Montag 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag   08:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr