Den Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne finden Sie hier:
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen bei vollständiger Eigenkompostierung aller organischen Abfälle eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang vor. Falls Sie alle organischen Abfälle schadlos kompostieren, die Nachbarschaft nicht durch unangenehme Gerüche oder Schädlinge beeinträchtigen und den Kompost auf Ihrem eigenen Grundstück ausbringen, können den beiliegenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken.
Die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Biotonne sind ein eigener Komposthaufen/Komposter und ausreichend gärtnerisch genutzte Fläche zur Ausbringung des fertigen Kompostes, hierbei gehen wir von ca. 25 m² je Person aus.
Alle eingereichten Anträge werden dahingehend geprüft, ob die Voraussetzungen für die Befreiung von der Biotonne vorliegen. Über das Ergebnis werden wir den Antragsteller schriftlich informieren.
Sollten Sie Ihre Meinung später ändern, können Sie jederzeit eine Biotonne bestellen.
Bei Fragen haben, stehen wir Ihnen unter der (06621) 92 37 12 gern zur Verfügung
Kleine Industriestrasse 6
36251 Bad Hersfeld
(0 66 21) 92 37 - 0 (0 66 21) 92 37 - 37 info@azv-hef-rof.de
Montag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 13:00 Uhr |