Beim Hausbau oder bei der Gartengestaltung können Bauschutt und Erdaushub anfallen, die man nicht einfach in der Landschaft ablagern, zur Auffüllung oder zum Uferbau nutzen darf. Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie zum richtigen Umgang damit wissen müssen.
Verwertung – so geht’s!
Wenn der Erdaushub oder Bauschutt frei von Schadstoffen ist, können wir ihn im Entsorgungszentrum verwerten. Dafür brauchen wir aber einige Angaben, damit wir bewerten können, ob das Material für eine Verwertung geeignet ist. Hier können Sie das passende Formular herunterladen und vorab ausfüllen:
Beseitigung größerer Mengen
Bei größeren Anlieferungsmengen ist eine grundlegende Charakterisierung des Materials nach der Deponieverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie mehr als 10 Tonnen Erdaushub oder Bauschutt pro Jahr anliefern möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserer Deponieleitung auf, um vorab alle wichtigen Fragen zu klären.
Hier können Sie das entsprechende Formular herunterladen:
Wie der Name schon verrät, versteht man unter Erdaushub natürliches, nicht verunreinigtes Material, das im Tiefbau anfällt und aus Böden (Mutterboden) und Gesteinen besteht. Unbelasteten Erdaushub können Sie bei Baumaßnahmen auch einfach weiterverwenden.
Beim Abriss von nicht belasteten Bauwerken fällt Bauschutt an – darunter versteht man mineralische Stoffe, die überwiegend aus Steinbaustoffen, Mörtel und Betonbruch bestehen. Diese Materialien sind im Normalfall nur geringfügig mit Stoffen durchsetzt, die ehemals feste Bestandteile des Gebäudes waren. Oftmals ist eine Vorsortierung nötig, um unbelasteten Bauschutt zu erhalten. Wir empfehlen, den unbelasteten Bauschutt vorrangig einfach wiederzuverwerten.
Grundsätzlich sind Asbestabfälle von der Verwertung ausgeschlossen. Sie können aber nach bestimmten Verpackungs- und Entsorgungskriterien am Entsorgungszentrum Hersfeld-Rotenburg abgegeben werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim AZV unter 06621-92 37 15. Nähere Informationen über die Annahmebedingungen von Asbest- und Mineralfaserabfällen finden Sie hier.
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Arbeiten an befestigten Straßen, Wegen und Flächen vornehmen, fällt sogenannter Straßenaufbruch an. Darunter versteht man Material, das aus mineralischem, bitumen- oder zementgebundenem Asphalt oder Beton besteht und das nicht mit umweltschädlichen Stoffen hergestellt wurde. Nach entsprechender Aufarbeitung können Sie unbelasteten Straßenaufbruch wieder bei Straßenbaumaßnahmen einsetzen oder Wiederaufbereitungsanlagen zuführen.
Kleine Industriestrasse 6
36251 Bad Hersfeld
(0 66 21) 92 37 - 0
(0 66 21) 92 37 - 37
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Verwaltung:
Mo.: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Di.: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Mi.: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Do.: | 08:00 bis 17:30 Uhr |
Fr.: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Entsorgungszentrum:
Mo. - Fr. : | 07:30 bis 16:00 Uhr Letzte Anlieferung bis 15:45 Uhr |
Sa.: | 08:00 bis 12:00 Uhr Letzte Anlieferung bis 11:45 Uhr |
Eingabe für Ihr Navigationssystem:
Hersfelder Straße 11
36251 Ludwigsau-Friedlos
(ab Bahnübergang der Beschilderung folgen)
Deponieleitung: | 06621 92 37 - 59 |
Telefax: | 06621 79 95 40-19 |
E-Mail: | entsorgungszentrum@azv-hef-rof.de |