Entsorgung von Baustellenabfällen
Baustellenabfälle
Neues schaffen – Altes bewahren
Bauschutt und Baustellenabfälle – wo liegt der Unterschied?
Bauschutt entsteht beim Abriss von nichtbelasteten Bauwerken (z. B. Mauerwerk, Ziegeln, Betonreste). Im Unterschied dazu versteht man unter Baustellenabfällen mineralische und nichtmineralische Materialien, Baustoffe, Bauzubehör oder Verpackungsreste. Zum Beispiel sind das Laminatböden, Plastikplanen und Isolierstoffe, die beim Umbau, Neubau oder Abriss von Bauwerken anfallen.
Die Reststoffe werden nach Abtrennung der Wertstoffe (KunststoffeHolz, Kartonagen) und möglichen Sonderabfällen (flüssige Farb-, Schutzanstrich- und Klebereste) als Baustellenabfälle entsorgt.
Handelt es sich um Brandabfälle, dann ist vorab eine Genehmigung des AZV zur Anlieferung erforderlich. Kontaktieren Sie uns hierzu – wir beraten Sie gerne.
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Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)
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36251 Bad Hersfeld
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