Informationen zur Biotonne

Die Biotonne
Aus Abfällen wird Kompost

Jedes angeschlossene und bewohnte Grundstück erhält in der Regel eine 120-Liter-Biotonne.
Eine Ausnahme ist die sogenannte Eigenkompostierung: Anwohner*innen, die nachweislich ihre gesamten organischen Abfälle auf dem eigenen Grundstück selbst verwerten, können einen entsprechenden Antrag bei uns stellen.
Wenn bei Ihnen regelmäßig mehr Bioabfälle anfallen, können Sie auch zusätzliche Tonnen bei uns bestellen. Grundsätzlich stehen Größen von 120 und 240 Litern zur Verfügung.
Was darf in die Biotonne?
Natur zu Natur: In der Biotonne können Sie alle biologischen Abfälle entsorgen, die in Ihrem Garten und der Küche so anfallen. Hier ein paar Beispiele:
Zu Küchenabfällen gehören:
- Essensreste, Backwaren, Fleischabfälle
- Obst- und Gemüsereste
- Kaffeefilter und Teebeutel
Zu Grünabfällen gehören:
- Gras- und Heckenschnitt
- Topfpflanzen
- Schnittblumen
Unsere Bitte an Sie:
Werfen Sie keine Kunststoffbeutel und auch keine Biobeutel aus Maisstärke in die Biotonne. Der Grund ist, dass sie in der Kompostierungsanlage nicht verwertet werden können. Danke für Ihre Mithilfe!
Was ist in der Biotonne tabu?
- Kleintierstreu, Katzenstreu (aufgrund der Verunreinigung durch Kot)
- Staubsaugerbeutel, Windeln und Hygieneartikel
- Zigarettenkippen und Asche
- Kunststoffe, Verbundstoffe und Holz
- Bauschutt, Steine, Blumentöpfe
- Verpackte Lebensmittel (einfach die Verpackung entfernen)
- Tierkadaver
Änderung der Bioabfallverordnung zum 1. Mai - Auch weiterhin keine Biobeutel aus Plastik in die Biotonne

Die neue Bioabfallverordnung -
Was ändert sich?
Am 1. Mai 2025 ist die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft getreteten. Ziel der Neuerung ist u.a., den Eintrag von Fremdstoffen – insbesondere von Kunststoffen – in die Böden zu minimieren. Um solche Störstoffe von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen herauszuhalten, gelten seit dem 1. Mai gemäß neuer BioAbfV strengere Grenzwerte bei der Bioabfallsammlung: So darf der Gewichtsprozentanteil von Kunststoff am Bioabfall nicht mehr als 1 % betragen. Der Gewichtsprozentanteil aller Fremdstoffe (Kunststoffe und andere Störstoffe) am Bioabfall darf 3 % nicht überschreiten.
Was bedeutet das für unsere Kundinnen und Kunden?
Mit der Neuerung zum 1. Mai 2025 ändert sich für unsere Kundinnen und Kunden grundsätzlich nichts.
Gemäß AZV-Satzung ist bei Verstößen gegen die Anforderungen an die Überlassung der Abfälle der AZV bzw. der beauftragte Dritte bereits jetzt berechtigt, die Einsammlung der Bioabfälle bei Fehlbefüllung zu verweigern (§ 18 Abs.10 AZV-Abfallsatzung). Daran ändert auch die neue BioAbfV nichts.
Bußgelder für falsch befüllte Biotonnen drohen Kundinnen und Kunden nach dem 1. Mai nicht.
Wie wird Bioabfall am besten getrennt?
Bioabfall gehört nicht in die Restabfalltonne, sondern in die Biotonne.
Eine Steigerung der Bioabfallmenge entlastetet nicht nur die Restabfalltonne und damit den eigenen Geldbeutel, sondern schont auch die Umwelt und das Klima. Denn aus dem Bioabfall wird wertvoller Kompost erzeugt, der dem heimischen Garten und somit dem natürlichen Recycling-Kreislauf wieder zugeführt werden kann.
Beim Trennen ist auch auf eine möglichst hohe Qualität des Bioabfalls zu achten. Hierbei ist besonders wichtig: Plastik darf nicht in die Biotonne. Das gilt übrigens sowohl für herkömmliche Kunststoffe, als auch für sog. Biotüten aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Mais).
Diese Bioplastiktüten werden in der Kompostierungsanlage als sog. Störstoffe aussortiert, weil die Technik sie nicht von konventionellen Plastiktüten unterscheiden kann. Falls Bioplastiktüten dennoch in den Verrottungsprozess des Komposthaufens gelangt, zersetzen sie sich dort nicht ausreichend und verbleiben letztendlich im fertigen Kompost.
Der AZV empfiehlt seinen Kundinnen und Kunden - wie bisher auch - biologisch abbaubare Papierbeutel für die Entsorgung von Bioabfall zu nutzen.
Weitere nützliche Informationen finden Sie auch hier:
Wissenswertes - Garten- und Pflanzenabfall
Selbstanlieferung von Grünabfällen
Haben Sie Ihren Garten in Ordnung gebracht und wissen nicht wohin mit den Grünabfällen?
Kein Problem: Größere Mengen Rasen-, Baum- und Heckenschnitt können Sie im Entsorgungszentrum Hersfeld-Rotenburg kostenpflichtig abgeben.
Tipps für eine saubere Biotonne
Sommer, Sonne, Biotonne:
Tipps für eine saubere Biotonne
Im Hochsommer geht es heiß her in der Biotonne: Durch die hohen Temperaturen werden Fäulnisprozesse beschleunigt, was zu unangenehmen Gerüchen führen kann und Insekten anlockt.
Hier einige Praxistipps:
- Stellen Sie die Biotonne in den Schatten.
- Geben Sie Küchenabfälle möglichst trocken in die Biotonne und lassen Sie feuchte Gartenabfälle vorher antrocknen.
- Bioabfälle nicht in die Biotonne pressen, sondern locker schichten.
- Wickeln Sie Speisereste und Obstabfälle in Zeitungspapier ein oder benutzen Sie Papiertüten.
- Ein paar Zwischenlagen mit Zeitungspapier nehmen die Feuchtigkeit auf.
- Außerdem können Sie die Biotonne nach der Leerung hin und wieder mit Wasser ausspritzen und säubern.
Haben Sie noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Kontakt zum AZV
Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV)
Kleine Industriestrasse 6
36251 Bad Hersfeld
(0 66 21) 92 37 - 0
(0 66 21) 92 37 - 37
info@azv-hef-rof.de
Öffnungszeiten
Verwaltung:
| Mo.: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Di.: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Mi.: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
| Do.: | 08:00 bis 17:30 Uhr |
| Fr.: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Entsorgungszentrum:
| Mo. - Fr. : | 07:30 bis 16:00 Uhr Letzte Anlieferung bis 15:45 Uhr |
| Sa.: | 08:00 bis 12:00 Uhr Letzte Anlieferung bis 11:45 Uhr |
Entsorgungszentrum
Hersfeld-Rotenburg
Eingabe für Ihr Navigationssystem:
Hersfelder Straße 11
36251 Ludwigsau-Friedlos
(ab Bahnübergang der Beschilderung folgen)
| Deponieleitung: | 06621 92 37 - 59 |
| Telefax: | 06621 79 95 40-19 |
| E-Mail: | entsorgungszentrum@azv-hef-rof.de |